Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 150/1966 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 86 |
Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das Ziel, eine Geldablöse festzusetzen, welche die Sammelstellen erhalten sollen, um damit alle offen gebliebenen Ansprüche der Sammelstellen gegenüber dem Bund durch Vergleich zu regeln. Mit diesem Gesetz soll ein „Schlußpunkt unter die Rückstellungsgesetzgebung“ (S. 3) gesetzt werden. Anschließend sollen die Sammelstellen „in administrative Liquidation treten“ (S. 3).