Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 293/1967
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XI, Beilagen-Nr. 118
Dokument im Original

Verhandlungen mit Ungarn in Sachen Vermögensentschädigung sind schon 1952 aufgenommen worden, aber lange ergebnislos geblieben. Besondere Probleme haben sich aus dem Doppelbesitz in der Grenzregion ergeben, sowie aus den Restitutionsforderungen Ungarns hinsichtlich der von der Deutschen Wehrmacht nach Oktober 1944 nach Österreich verbrachten Güter. Österreich hat Entschädigung in diesem Punkt abgelehnt, Ungarn in Sachen des an die UdSSR übergebenen ehemaligen Deutschen Eigentums. 1964 ist eine Vereinbarung getroffen worden: Großbesitz (über 57 ha) sowie an die UdSSR gefallenes Deutsches Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. Der Vertrag regelt aber DDSG-Pensionszahlungen, für die Österreich eine Summe an Ungarn überweist. Eine innerstaatliche gesetzliche Regelung zur Weitergabe der Summe an die Begünstigten ist erforderlich.