Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Justizausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 74/1968
Zugehöriges Protokoll:GP XI, SNr. 93
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XI, Beilagen-Nr. 737
Dokument im Original

Zur Vorberatung ist ein Unterausschuss gebildet worden, der dem Justizausschuss empfohlen hat, „die Initiative zur totalen Eliminierung des Begriffes Todesstrafe aus der österreichischen Rechtsordnung zu ergreifen“ (S. 1). Der Bericht hält fest, dass die standrechtliche Verfahrensart in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsordnung, in Widerspruch zur Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in Widerspruch zur europäischen Menschenrechtskonvention steht. Die Geschichte der sukzessiven Abschaffung der Todesstrafe aus dem ordentlichen und nun auch außerordentlichen Verfahren wird nachgezeichnet und erklärt, man wolle das 50-jährige Jubiläum der Errichtung der Republik Österreich zum Anlass nehmen, das Strafrecht von allen Bereichen, in denen die Todesstrafe als Maßnahme vorgesehen ist, zu bereinigen. Der Gesetzesentwurf wird zur Genehmigung empfohlen.