Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 223/1969 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 1259 |
Das Vermögen der ehemaligen DAF ist 1945 an die Republik Österreich verfallen, nun soll es auf verschiedene Organisationen aufgeteilt werden. Der Gesetzesentwurf geht davon aus, dass es sich um Vermögen aus der NS-Zeit (zwischen 1938 und 1945 bezahlte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) sowie um Vermögen von vor 1938 (vom Stillhaltekommissar an die DAF verschobenes Vermögen) handelt. Für die seit 1945 getätigten Aufwendungen behält sich die Republik einen Betrag von 50 Mio öS ein, der Rest wird verteilt.