Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 156/1946
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 30
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 167
Dokument im Original

Der Ausschuss präzisiert manche Paragrafen. So fügt er eine Regelung hinzu, die ermöglicht, dass der geschädigte Eigentümer im Falle des Eigenbedarfs Bestandsrechte kündigen darf. Die Frist des Gesetzes soll außerdem durch Verordnung des Bundesministers jederzeit verlängert werden können.