Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 156/1946 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 30 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 167 |
Der Ausschuss präzisiert manche Paragrafen. So fügt er eine Regelung hinzu, die ermöglicht, dass der geschädigte Eigentümer im Falle des Eigenbedarfs Bestandsrechte kündigen darf. Die Frist des Gesetzes soll außerdem durch Verordnung des Bundesministers jederzeit verlängert werden können.