Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 452/1975 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XIII, Beilagen-Nr. 1584 |
Weil der Entschädigungsvertrag mit der CSSR eine so große Anzahl von Anträgen erwarten lässt, soll statt eines Verteilungsgesetzes ein Entschädigungsgesetz zur Weitergabe der von der CSSR an die Republik Österreich geleisteten Entschädigung an die individuell Geschädigten erlassen werden. Nur so kann sofort jeder Fall endgültig entschieden werden, ohne dass erst alle Anträge abgewartet werden müssen. Man rechnet mit 90.000 Anträgen und einer Abwicklungsdauer von insgesamt fünf Jahren, dazu muss auch die Finanzlandesdirektion personell aufgestockt werden.