Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 6/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 138 |
Der vorliegende Entwurf kommt dem ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Kommission nach, ein Gesetz zu schaffen, das Personen unter Strafe stellt, die in amtlichen Fragebögen und Antragsformularen absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Damit wird der Tatbestand des Betrugs erfüllt.