Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 483/1985 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XVI, Beilagen-Nr. 706 |
Da die Hinterbliebenenversorgung nach dem KOVG in manchen Fällen an strengere Voraussetzungen geknüpft ist als bei der Hinterbliebenenversorgung nach dem OFG, soll hier eine Anpassung im KOVG vorgenommen werden.