Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 749/1988
Zugehöriges Protokoll:GP XVII, SNr. 88
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XVII, Beilagen-Nr. 853
Dokument im Original

Die Unterhaltsrenten für Emigranten werden erhöht. In den §§ 502ff werden für Emigranten Details des begünstigten Erwerbs von Anwartschaftszeiten geregelt: Sie können für die Zeit der Auswanderung (längstens aber bis zum 31.3.1959) Beiträge nachentrichten, wenn sie auf zuvor (seit dem 1.7.1927) angefallene Beitrags- oder Ersatzzeiten verweisen können.