Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 188/1954
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 299
Dokument im Original

Das Gesetz ist notwendig, weil das österreichische Wertpapierwesen durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse in Unordnung geraten ist. Im Wesentlichen ist mit der Frage umzugehen, wie mit den Verlusten von in sogenannter Girosammelverwahrung aufbewahrten Wertpapieren umzugehen sei. Diese Verluste müssen gemeinsam getragen werden, die Bereinigung soll pro Wertpapierart erfolgen, eine Anmeldung aufgerufener Wertpapiere durch die Kreditunternehmungen wird vorgeschrieben. Eine Prüfstelle soll Doppelanmeldungen prüfen und den richtigen Eigentümer ermitteln. § 26 legt fest, dass die Wertpapierbereinigung auf Rückstellungsansprüche und Rechte Dritter keinen Einfluss hat, sondern dass der Rückstellungswerber auch nach Bereinigung seine Ansprüche gegen den Rückstellungsgegner bzw. auf das bereinigte Wertpapier geltend machen kann.