Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 182/1998
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XX, Beilagen-Nr. 1429
Dokument im Original

1998 hat die Tripartite Goldkommission (TGC), die 1946 zur Verwaltung und Verteilung jener Goldbestände der deutschen Reichsbank, die den zwischen 1938 und 1945 besetzten Staaten geraubt worden sind, gegründet worden ist, die restlichen im Goldpool befindlichen Goldbestände aliquot auf die zehn Anspruchsländer (darunter Österreich) verteilt. Die Staaten haben vereinbart, das Gold über einen internationalen Fonds solchen Opfern des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, die noch keine oder nur eine geringe Entschädigung erhalten haben. Die Einrichtung des internationalen Fonds sei „eine Geste der internationalen Solidarität“ (S. 3). Der Gesetzesentwurf zielt einerseits darauf ab, die Überweisung des Goldanteils an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus zu regeln und andererseits dann die Verteilung der Beträge an die in Österreich lebenden NS-Opfer über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zu gewährleisten.