Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 12/2001
Zugehöriges Protokoll:GP XXI, SNr. 55
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XXI, Beilagen-Nr. 476
Dokument im Original

Der Ausschuss legt dem Nationalrat einen Selbstständigen Antrag vor, der die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, Restitutionsmaßnahmen sowie Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des OFG bezweckt. Im Zuge der Verhandlungen über freiwillige Leistungen an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter, die 2000 zur Gründung des Versöhnungsfonds geführt haben, ist von Opfervertretern auch darauf gedrängt worden, noch offene Fragen der Restitution „einer dem internationalen Standard entsprechenden umfassenden und abschliessenden Lösung zuzuführen“ (o.S.), was schließlich in der 2001 von Vertretern der österreichischen und amerikanischen Regierungen, der Opferorganisationen (Claims Conference und Israelitische Kultusgemeinde) sowie den Opferanwälten unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung“ geschehen ist. Der nun zu gründende Allgemeine Entschädigungsfonds enthält 210 Mio US-Dollar, die nach Ablauf von 30 Tagen nach Zurückziehung aller am 30.6.2001 anhängigen Klagen zur Verfügung stehen sollen. Personal-, Sach- und Verwaltungskosten werden vom Nationalfonds getragen, bei dem als eigenes Gremium ein Antragskomitee eingerichtet wird. Anträge können für Vermögensverluste in fünf Kategorien gestellt werden: a) liquidierte Betriebe (einschließlich Konzessionen und andere Betriebsvermögen), b) Immobilien, c) Bankkonten, Aktien, Schuldverschreibungen, Hypotheken, d) bewegliches Vermögen, e) Versicherungspolizzen. Anträge können im Forderungsverfahren oder im Billigkeitsverfahren (das geringere Leistungen gewährt, aber auch weniger starke Beweise benötigt) gestellt werden. Außerdem wird eine Schiedsinstanz für die In-rem-Restitution von im Eigentum des Bundes befindlichen Objekten eingerichtet. Die Kunstrückgabe wird beschleunigt fortgeführt. Die Gemeinde Wien stellt dem Sportverein Hakoah ein dem entzogenen vergleichbares Grundstück in Langzeitmiete sowie 8 Mio US-Dollar für die Errichtung einer geeigneten Sportstätte zur Verfügung. Das Österreichische Staatsarchiv erhält eine bessere personelle Ausstattung.