Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 81/1949
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 104
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 814
Dokument im Original

Der Ende 1948 eingesetzte Unterausschuss hat alle Abänderungsvorschläge beraten, die Geltungsdauer des Wiedereinstellungsgesetzes verlängert, Formulierungen verbessert, Härten ausgemerzt und vor allem den Wiedereinstellungsanspruch auf jene Dienstnehmer ausgeweitet, die ihren Dienstplatz ohne förmliche Auflösung (Kündigung) des Dienstverhältnisses verloren haben.