Bericht des Verfassungsausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 56/1947 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 41 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 281 |
Der Ausschuss erstreckt die von der Regierungsvorlage vorgesehene Frist für die Reaktivierung der zwischen 1934 und 1938 aufgelösten Vereine vom 31.3.1947 auf den 30.6.1947 und legt dem Nationalrat nur diese Abänderung zur Beschlussfassung vor, die Debatte weiterer Details wird an einen Unterausschuss verwiesen.