Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 146/2005
Zugehöriges Protokoll:GP XXII, SNr. 129
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XXII, Beilagen-Nr. 1164
Dokument im Original

Der Bundesrat bezieht sich auf die Nichteinigung im Zusammenhang mit dem Zukunftsfondsgesetz, damit verlasse „die Bundesregierung den Weg, in jenen Angelegenheiten, die den Umgang Österreichs mit seiner Vergangenheit in der Zeit des Nationalsozialismus betreffen, den Konsens über die Parteigrenzen hinweg zu suchen“ (S. 1). Urgiert wird, dass die Regierungsparteien in zwei Punkten „nicht bereit [gewesen seien], auf die Vorschläge der Opposition einzugehen“; der Bundesrat begründet wie folgt: „In der Aufgabenstellung des Zukunftsfonds werden die Gräuel des Nationalsozialismus durch den Hinweis auf andere totalitäre Regime relativiert, wie dies vielfach zum Repertoire von Argumentationen gehört, die den Nationalsozialismus entschuldigen oder verharmlosen; da es aber gerade beim Zukunftsfonds, der in der Nachfolge des Versöhnungsfonds steht, um die Erinnerung an die Mitverantwortung Österreichs an den Geschehnissen der Nazizeit geht, ist der Hinweis auf andere totalitäre Regime völlig unangebracht, zumal – anders als etwa im Nationalfondsgesetz – die Verantwortung auf das nationalsozialistische Regime eingeengt wird und nicht der Nationalsozialismus als solches genannt wird. In allen Einrichtungen, die bisher zu Gunsten von Opfern des Nationalsozialismus geschaffen wurden, waren Vertreter des Parlaments repräsentiert, um damit zu zeigen, dass es sich bei der Aufarbeitung der Vergangenheit um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen handelt, das alle Parteien angeht. Sowohl das Kuratorium des Zukunftsfonds als auch das der Stipendienstiftung besteht ausschließlich aus Vertretern der Regierung“ (S. 1).