Bericht des Verfassungsausschusses
Zu Gesetz: | BGBl I Nr. 89/2008 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP XXIII, SNr. 63 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP XXIII, Beilagen-Nr. 604 |
Der Ausschuss berät über zwei Initiativanträge zur Abänderung des Entschädigungsfondsgesetzes, jenen der Abg. Michael Spindelegger und Kollegen (flexible Verlängerung der Antragsfrist) und jenen der Abg. Barbara Prammer und Kollegen (dieser will klären, wie lange es möglich ist, sich der Schiedsinstanz zu unterwerfen, und ab dem Ende dieser Frist eine zweijährige Antragsfrist gelten lassen). Der Ausschluss entscheidet sich mit Stimmenmehrheit für den ersten Antrag.