Bericht des Finanzausschusses
Zu Gesetz: | BGBl I Nr. 155/2002 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP XXI, SNr. 115 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP XXI, Beilagen-Nr. 1285 |
Die grundsätzliche „Absicht des Bundes“ (S. 4), eine Zahlung von rund 4 Mio Euro an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs zu leisten, wird erklärt (Ziffer 35). Für die Begleichung der Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Rechtssicherheit nach dem Entschädigungsfondsgesetzes angefallen sind, wird ein Budget zur Verfügung gestellt (Ziffer 36). Diese Teile des Gesetzes gehören zum Artikel 3 (=Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2002).