Bericht des Verfassungsausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 195/1947 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 58 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 431 |
Der Ausschuss hält fest, dass die Vertreter aller Parteien die Schaffung des vorliegenden Gesetzes „aus prinzipiellen demokratischen und menschlichen Erwägungen bedauern“ (S. 1). Tatsächlich sei diese Frage aber bereits durch die Zustimmung zum Nationalsozialistengesetz 1947 entschieden worden. Bisher konnten die alliierten Mächte nach eigenem Ermessen über Anhaltungen entscheiden. Deshalb stellt das Gesetz eine Verbesserung auch für die Betroffenen dar, da damit „jede Anhaltung nach den festgesetzten Verfahren erfolgen [werde], das [sic] unbillige Härten und Ungerechtigkeiten auszuschalten bestrebt ist“ (S. 1). Der Ausschuss nimmt keine Änderungen an der Regierungsvorlage vor und empfiehlt die Genehmigung des Entwurfs.