Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 173/1954
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Nachweis:GP VII, SNr. 44
Datum:06.07.1954
Protokoll im Original

S. 1872–1900. Berichterstatter Abg. Karl Mark (SPÖ) betont, dass es gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da wieder ""so viele Zweifel an der demokratischen Gesinnung unseres Landes"" (S. 1872) aufgetaucht sind, wichtig sei, eine Maßnahme zu beschließen, die den Opfern ihr Leben erleichtert. Eine ""endgültige Redigierung"" (S. 1872) des OFG sollte dann in der 10. Novelle vorgenommen werden. In der Debatte geht es meist um andere Materien, die gemeinsam mit der OFG-Novellierung verhandelt werden (unter anderem das Rentenbemessungsgesetz oder das Kleinrentnergesetz), das OFG ist ein Randthema. Abg. Viktor Elser (VO) betont, dass im OFG noch nicht alle materiellen Probleme geklärt seien und eine 10. Novelle hochnotwendig sei (S. 1878f). Abg. Robert Uhlir (SPÖ) erwähnt in seinem Beitrag kurz, dass die Auszahlung der Rentenrate für Haftentschädigung an Opfer des Faschismus um ein Jahr vorverlegt worden ist: Spätestens am 1.9.1955 erhalten die anspruchsberechtigten Personen ihre Zahlungen (S. 1891). Abg. Wilhelm Kindl (WdU) begrüßt die 13. Monatsrente grundsätzlich, und besonders für Kriegsopfer und Opfer „der politischen Wirrnisse der letzten Jahrzehnte“ (S. 1897)."