Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 148/1958 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Finanz- und Budgetausschusses |
Nachweis: | GP VIII, SNr. 63 |
Datum: | 10.07.1958 |
S. 2911ff. Das Gesetz wird gemeinsam mit dem 6. Staatsvertragsdurchführungsgesetz verhandelt. Abg. Johann Koplenig (KuL) bezieht sich in seiner Rede nur auf jenen Teil des Gesetzes, der erst im Zuge der Ausschussberatungen hinzugefügt worden ist (Artikel II und III, Regelungen in Bezug auf die Pächter ehemaliger USIA-Grundstücke). Die Fristerstreckung der Geltungsdauer der Pachtverträge begrüßt er, Verschlechterungen, wie etwa die Möglichkeit der Vertragsaufkündigung im Zuge von Grundaufstockungsverfahren, die ihrerseits nur Großbesitzern zugute kämen, kritisiert er. Und auch in der nachfolgenden Debatte beziehen sich alle Redner – die Abg. Ernst Winkler (SPÖ), Eduard Hartmann (ÖVP), Franz Strobl (ÖVP), Willfried Gredler (FPÖ) und Paul Rosenberger (SPÖ) – ausschließlich auf diesen Aspekt des Gesetzes, wobei die Interessen der USIA-Pächter vor dem Hintergrund der jeweiligen Haltung zur Organisierung des Agrarsektors – unterschiedlich interpretiert werden.