Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 73/1968
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP XI, SNr. 93
Datum:07.02.1968
Protokoll im Original

S. 7344 Der vorliegende Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit der Vorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 1968 debattiert. Berichterstatter Leopold Gratz (SPÖ) meint der Gesetzgeber demonstriere mit beiden Gesetzesvorlagen, „daß die Todesstrafe endgültig aus der österreichischen Rechtsordnung verschwunden ist“(7345). Abg. Christian Broda (SPÖ) betont, seine Partei habe eine Vorreiterrolle bei der Abschaffung gespielt. Abg. Otto Kranzlmayr (ÖVP) setzt die Abschaffung der Todesstrafe in Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention. Die Abg. Emil van Tongel (FPÖ) und Abg. Gustav Zeillinger (FPÖ) schließen sich für ihre Partei beiden Anträgen an. Justizminister Hans Klecatsky (parteilos) erläutert, dass die Umsetzung legistisch nicht so einfach gewesen ist, wie es die Initiativanträge erscheinen ließen. Weiterer Redner ist Abg. Viktor Kleiner (SPÖ). Der Gesetzesentwurf wird einstimmig angenommen.