Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 102/1959
Zu Ausschussbericht:Bericht des Justizausschusses
Nachweis:GP VIII, SNr. 85
Datum:19.03.1959
Protokoll im Original

S. 4116ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten verhandelt, das in der Debatte breiteren Raum einnimmt. Die Festlegung auf die Gerichtsbezirke Eisenkappel, Bleiburg und Ferlach bezeichnet der Berichterstatter als „ein ausgesprochenes Provisorium“ (S. 4116). Der Ausschuss hat dem Gesetzesentwurf eine Entschließung beigefügt, in der die Erlassung eines Gesetzes zwecks Minderheitenfeststellung bis 30.6.1960 verlangt wird. Die sehr kontrovers und leidenschaftlich geführte Debatte wird von allen Rednern als Gelegenheit für grundsätzliche Stellungnahmen verwendet. Themen sind die Fragen der Vergleichbarkeit des Schutzes der slowenischsprachigen Minderheit in Kärnten und der deutschsprachigen in Südtirol sowie die Minderheitenfeststellung. Abg. Johann Koplenig (KuL) betont, dass Österreich gegenüber den slowenischen Staatsbürgern „das schwere Unrecht und die Verfolgung gutzumachen [habe], die diese Österreicher in der Hitler-Zeit, leider vielfach durch Österreicher erlitten haben“ (S. 4118), und kritisiert, dass der Staatsvertrag hinsichtlich des Minderheitenschutzes nur „zizerlweise“ (S. 4118) erfüllt werde. Er ist gegen die Minderheitenfeststellung. Das Gesetz zur Amtssprache sei „engherzig abgefaßt“ (S. 4120), wie er anhand zahlreichen Details ausführt. Abg. Walther Weißmann (ÖVP) erinnert an den Kampf gegen den SHS-Staat, die Volksabstimmung von 1920 und die Ereignisse in Kärnten bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges (S. 4124f)