Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 713/1976
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP XIV, SNr. 42
Datum:13.12.1976
Protokoll im Original

S. 4004f. In der Debatte ergreift nur Abg. Tassilo Broesigke (FPÖ) das Wort und begründet die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Gesetzesentwurf damit, dass der Unterausschuss die Vorlage, „die äußerst kompliziert ist und die in ihrer Handhabung den damit befaßten Behörden große Schwierigkeiten machen wird“ (S. 4004), nicht gut durchgearbeitet hat, und damit, dass „hier rechtsstaatliche Grundsätze in sehr wesentlichem Umfang verletzt werden“ (S. 4005). Broesigke stößt sich vor allem an der Tatsache, dass Eigentum jener Personen, die eine Anmeldung nicht rechtzeitig vornehmen, zugunsten der Republik verfällt. Damit würden alle in Oststaaten lebenden Menschen ausgeschlossen, das Gesetz sei daher „nichts anderes als die wirkliche Enteignung“ (S. 4005).