Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 2/1986
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP XVI, SNr. 122
Datum:13.12.1985
Protokoll im Original

S. 10814. Abg. Walter Schwimmer (ÖVP) begrüßt, dass die Israelitische Kultusgemeinde bei der Verteilung der Erlöse mitwirken soll, weil es sich ja „vornehmlich eben um jüdisches Vermögen handelt, das in der Nazizeit beschlagnahmt worden ist“ (S. 10816). Er betrachtet das Gesetz damit nicht nur als eine Art materielle Wiedergutmachung, „sondern auch als eine Art ideelle Wiedergutmachung, als Respekt vor allem vor den jüdischen Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und auch als Respekt vor dem jüdischen Erbe, das von einer sehr kleinen jüdischen Gemeinde heute in Österreich zu verwalten ist“ (S. 10816). Abg. Brigitte Ederer (SPÖ) gesteht ein, dass „kein Gesetz, mag es noch so klug formuliert und noch so gut durchdacht sein, eine Wiedergutmachung bringen kann. Es kann bestenfalls ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden“ (S. 10816). „Dafür, daß es auch eine moralische und geistige Wiedergutmachung für die Opfer des Faschismus gibt, haben wir alle durch unsere Haltung und Gesinnung Sorge zu tragen“ (S. 10817).