Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 49/1947 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Finanz- und Budgetausschusses |
Nachweis: | GP V, SNr. 42 |
Datum: | 17.01.1947 |
S. 1202f. Der Berichterstatter macht deutlich, dass es sich bei der Gesetzesnovelle nur um eine dreimonatige Verlängerungsdauer des Gesetzes handelt. Die Vorlage wird ohne Debatte beschlossen.