Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 160/1947
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Nachweis:GP V, SNr. 59
Datum:04.07.1947
Protokoll im Original

S. 1610ff. Abg. Viktor Elser (KPÖ) kritisiert, dass das Gesetz zu viele Ausnahmen von der Wiedereinstellungspflicht kennt, seine Fraktion werde dem Entwurf trotzdem zustimmen. Abg. Karl Krisch (SPÖ), der ausdrücklich auch die autoritäre Regierung unter Dollfuss und Schuschnigg erwähnt, bedauert, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus erlassen wird. Das Gesetz erlaube eine „wirtschaftliche Wiedergutmachung“, sei aber auch „moralische Anerkennung“ (S. 1613). Abg. Karl Lakowitsch (ÖVP) betont, dass im Unterschied zu den früher erlassenen Restitutionsgesetzen, bei denen die Kosten von der Allgemeinheit zu tragen sind, beim gegenständlichen Gesetz, der Dienstgeber die Lasten trägt. Er hofft, dass das Gesetz und der darin zum Ausdruck kommende Wille zur Wiedergutmachung auch in den Kreisen der „Auslandösterreicher“ (S. 1614) Anerkennung findet.