Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 29/1948
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Nachweis:GP V, SNr. 72
Datum:18.12.1947
Protokoll im Original

S. 2064ff. Im Unterschied zur Regierungsvorlage und zum Ausschussbericht, in dem die Regelung betreffend die Staatsbürgerschaft als bloße Konkretisierung des Willens des Gesetzgebers beschrieben wird, spricht der Berichterstatter Abg. Otto Probst (SPÖ) jetzt davon, dass die Personen, die zum 13.3.1938 zehn Jahre in Österreich wohnhaft gewesen sind, in das Gesetz neu einbezogen werden sollen. Abg. Viktor Elser (KPÖ) bezeichnet in seinem Beitrag die Teilung der Rente in Dauerrente und Unterhaltsrente als ""nicht ganz glücklich"" (S. 2064), hält aber die Fürsorgemaßnahmen für die Opfer des Faschismus mit dieser Novellierung für im Wesentlichen abgeschlossen. Nun sei es an der Zeit, die Wiedergutmachung erlittener Schäden anzugehen. Ein Wiedergutmachungsgesetz (er meint damit ein Rückstellungsgesetz wie das 1., das 2. und das 3. Rückstellungsgesetz) sei notwendig."