Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 130/1948
Zu Ausschussbericht:Bericht und Antrag des Ausschusses für Handel und Wiederaufbau
Nachweis:GP V, SNr. 83
Datum:16.06.1948
Protokoll im Original

S. 2357ff. Abg. Johann Koplenig (KPÖ) kritisiert das Gesetz als eines, das nur dem Wiederaufbau des privaten Hausbesitzes diene (S. 2363). Die Kosten des Wiederaufbaus dürften nicht zulasten der Opfer des Krieges gehen, sondern müssten von den Kriegsgewinnern getragen werden (S. 2367), seine Fraktion werde gegen das Gesetz stimmen. Abg. Otto Probst (SPÖ) verteidigt das unter schwierigen Bedingungen und ohne Kenntnis des genauen Schadens entstandene Gesetz. Abg. Karl Aichhorn (ÖVP) begrüßt das Gesetz ebenfalls, seine Verteidigung der Hausherrenrechte wird von Abg. Franz Honner (KPÖ) mit einem Zwischenruf quittiert: „Wir müßten also eine Opferfürsorgegesetz für die Hausherren beschließen!“ (S. 2374). Abg. Rudolf Marchner (SPÖ) bezeichnet Koplenigs und Aichhorns Stellungnahmen als „Meinung von zwei Extremisten“ (S. 2376) und bringt mit einem Verweis auf den Nationalsozialismus noch einmal die Ursachen der Vernichtung in Erinnerung, die mit dem Gesetz nun behoben werden müssen. 1938 seien die Menschen begeistert gewesen, weil die Wirtschaft wieder angekurbelt worden ist, aber „[f]ast sieben Jahre währte dann die Reue“ (S. 2378).