Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 57/1949
Zu Ausschussbericht:Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 103
Datum:09.02.1949
Protokoll im Original

S. 3013. Berichterstatter Abg. Vinzenz Schumy (ÖVP) betont, dass die Kärntner Landesregierung die slowenischen Genossenschaften schon unmittelbar nach Kriegsende durch Beschluss wieder aufleben gelassen habe, doch habe diese Regelung noch der gesetzlichen Grundlage entbehrt, die nun nachgeliefert wird. Auch der Versuch, die Sache im Zusammenhang mit dem 7. Rückstellungsgesetz zu regeln, ist nicht befriedigend gewesen. Die gegenständliche Vorlage ist im Einvernehmen mit Vertretern der Kärntner Slowenen sowie unter Einbindung der zuständigen Referenten in den Ministerien formuliert worden, die Form der Einbringung via Initiativantrag dient nur der Beschleunigung des Verfahrens. Die Tatsache, dass die Beschlussfassung mit den Staatsvertragsverhandlungen zusammenfällt, mag so wirken, als sei man zu diesem Gesetz gedrängt worden, aber das stimme nicht. Möglicherweise bestehe in Kärnten die Ansicht, das Gesetz fördere „zentrifugale Kräfte im Lande“ (S. 3013), Schumy meint hingegen, es diene dem Zusammenhalt.