M.Abt. 119 / ÖVA-LG – Öffentliche Verwaltung: Liegenschaften
Der Bestand enthält Akten zur öffentlichen VerwaltungDie öffentliche Verwaltung ist die Zwangsverwaltung eines Betriebs nach 1945 (vgl. StGBl Nr. 9/1945). von LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet.. Die gesetzliche Basis für die öffentliche Verwaltung bildeten das Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern (vgl. StGBl Nr. 9/1945), das Repatriierungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 11/1945) sowie das Verwaltergesetz (vgl. BGBl Nr. 157/1946).
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001233ma8Invent
Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
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Provenienz: | MAMagistratsabteilung 62 |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1946– |
Ordnung: | numerisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Bezirken numerisch |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene |
Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):
- Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus
- WAIS – Wiener Archivinformationssystem
- Magistratsabteilungen, M.Abt. 117–M.Abt. 122 (1.3.2.117 bis 1.3.2.122)
- M.Abt. 119 / Öffentliche Verwaltung (1.3.2.119) [elektronischer Findbehelf]