M.Abt. 116 / Sachakten und Normalien
Verfilmt wurden u.a. Amtliche Nachrichten (und Amtsblatt) des Polizeipräsidiums in Wien 1938 und 1939, 1941–1944. Diese enthalten sämtliche diskriminierenden Bestimmungen gegen Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f). Darüber hinaus enthält der Bestand Dienstzettel und Rundverfügungen sowie Akten zu Staatsbürgerschaftsfragen.
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001072ma8Invent