Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Finanzlandesdirektion Graz, FLD-Arisierungsakten

Der Bestand enthält die Arisierungsakten des OberfinanzpräsidentenDie Oberfinanzpräsidenten (OFP) waren – analog zu den österreichischen Finanzlandesdirektionen – die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern und die vorgesetzten Behörden der lokalen Finanzämter. Zwei ihrer Dienststellen – die Devisenstellen und die Vermögensverwertungsstellen – hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun. Graz (ab 1941 bzw. 1942) sowie VermögensanmeldungenJuden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze wurden durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 (vgl. RGBl I 1938, S. 414) verpflichtet, ihr Vermögen – sofern es einen Wert von RM 5.000 überstieg – vor den NS-Behörden durch die Abgabe einer Vermögensanmeldung offenzulegen. Die Vermögensanmeldungen (VA) bilden eine der wichtigsten Grundlagen für den Vermögensentzug durch das NS-System und sind daher auch heute eine zentrale Quelle für Recherchen in diesem Bereich. (vgl. RGBl I 1938, S. 414), die an die ReichsstatthaltereiDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau) in Graz abgegeben werden mussten (diese können auch schon aus der Zeit vor 1941 datieren). Der Hauptteil der Akten betrifft "die Verwaltung und Verwertung des unbeweglichen Vermögens, das dem Reich durch Einziehung, Verfallserklärung oder ähnliche Rechtsakte zufällt". An den Beginn eines Einzelakts ist in der Regel eine Übersichtstabelle mit der genauen Auflistung des Vermögens, das eruiert werden konnte, gestellt (häufig Bankkonten, Anleihen, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Einnahmen aus versteigertem Umzugsgut). Bei Betriebsarisierungen finden sich auch Bilanzen und Inventare. Es sind außerdem Verzeichnisse über in Kärnten und Graz tätig gewesene jüdische Rechtsanwälte vorhanden (Akt O5300-366-P8, bei O5300-241-P8). Der Bereich, den der OberfinanzpräsidentDie Oberfinanzpräsidenten (OFP) waren – analog zu den österreichischen Finanzlandesdirektionen – die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern und die vorgesetzten Behörden der lokalen Finanzämter. Zwei ihrer Dienststellen – die Devisenstellen und die Vermögensverwertungsstellen – hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun. Graz abdeckte, umfasste die Steiermark mit dem südlichen Burgenland und Kärnten mit Osttirol. Zu den burgenländischen Akten zählen auch Anfragen zu Roma und Sinti"Roma und Sinti" ist der Oberbegriff für eine Reihe ethnisch miteinander verwandter, ursprünglich aus Indien stammender Bevölkerungsgruppen, die ab dem 15. Jahrhundert in verschiedenen Einwanderungswellen nach Europa gelangten und heute in vielen europäischen Ländern eine ethnische Minderheit stellen. Die im Alltagssprachgebrauch "Zigeuner" genannten Personen wurden in Österreich 1993 als eigene Volksgruppe anerkannt.. Die "Handakten des Vertreters der Einleitungsbehörde im förmlichen Dienststrafverfahren" und die "Vorermittlungsakten" behandeln ausschließlich Kärntner Angelegenheiten.

Literatur:
Elisabeth Schöggl-Ernst: Die Arisierungsakten des Oberfinanzpräsidenten Graz. Die Übernahme des Aktenbestandes von der Finanzlandesdirektion Graz

https://egov.stmk.gv.at/archivinformationssystem/objekt.jsp?id=464340

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:OberfinanzpräsidentDie Oberfinanzpräsidenten (OFP) waren – analog zu den österreichischen Finanzlandesdirektionen – die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern und die vorgesetzten Behörden der lokalen Finanzämter. Zwei ihrer Dienststellen – die Devisenstellen und die Vermögensverwertungsstellen – hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun. Graz
Träger:Flachware/Original
Umfang:15 Kartons, 438 Akten, 4 Indizes
Zeitraum: 1942–1945
Ordnung:numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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