Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Soziales, Arbeit, Gesundheit und Sport / Bundesministerium für Soziale Verwaltung / Drittes Rückgabegesetz

Das Bundesgesetz v. 14.7.1949 über die Geltendmachung der zwischen März 1933 und März 1938 verloren gegangenen Ansprüche aus Privatdienstverhältnissen (vgl. BGBl Nr. 208/1949) bestimmte das Bundesministerium für soziale Verwaltung, Sektion III, Abteilung 10 zum Vollzugsorgan. Die Entschädigungsansprüche, die gegen den Bund zu richten waren, mussten bis zum 30.9.1952 entweder gerichtlich oder beim Sozialministerium geltend gemacht werden.
Das Gesetz betraf die Entschädigung von Angehörigen
- der Arbeiterbank
- der freien Gewerkschaften
- der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei
- sozialdemokratischer Vereinigungen
Im ersten Karton des Bestandes befindet sich allgemeines Material zur Entstehung und Durchführung des Gesetzes, in den Kartons 2–10 finden sich die 371 bewilligten Anträge alphabetisch geordnet sowie in einer Sonderlegung die 38 abgelehnten Anträge. Konkret seien hier einige Personen namentlich erwähnt, die im politischen Leben der Zweiten Republik eine bedeutende Rolle gespielt haben: Johann Böhm, Oskar Helmer und Karl Maisel.

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5420

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:BMBundesministerium, Bundesminister/in soziale Verwaltung, Sektion III 1949–1952
Träger:Flachware/Original
Umfang:10 Kartons
Zeitraum: 1949–1952
Ordnung:alphabetisch

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