Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 25. Juli 1951, über Änderungen auf dem Gebiete der Kriegsopferversorgung


Datum:22.08.1951
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 159/1951
Gesetz im Original

Das Gesetz bezieht "Personen deutscher Sprachzugehörigkeit", d.h. VolksdeutscheAls "Volksdeutsche" wurden im Nationalsozialismus Angehörige deutschsprachiger Minderheiten in Ost- und Südosteuropa bezeichnet – Deutsche also, die – anders als "Auslandsdeutsche" – die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft nicht hatten. Im Deutschen Reich lebende deutsche Staatsbürger hießen "Reichsdeutsche". Volksdeutsche wurden während des NS-Regimes vielfach in das Deutsche Reich umgesiedelt und eingebürgert. (Optanten), die nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß Kriegsopferversorgungsgesetz. Zusätzlich werden die Rentensätze sowie die Ernährungszulage erhöht.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: