Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird


Datum:10.08.2004
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 109/2004
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert den Bestand des VersöhnungsfondsAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet. bis zum 31.12.2005. Bis zum 31.12.2004 hat das Kuratorium des Fonds über die Verwendung der nicht ausbezahlten Mittel zu entscheiden, "wobei vor allem auch Erben jener Sklaven- und Zwangsarbeiter, die vor dem Stichtag (§ 4 Absatz 2) verstorben sind, Berücksichtigung finden sollen".

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: