Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 515/1995 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XIX, Beilagen-Nr. 253 |
Die Gesetzesabänderung bezweckt die Übereignung der weder nach dem 1. noch nach dem 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz beanspruchten Güter vom Eigentum der Republik Österreich in jenes des Bundesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden. Die Erläuterung zur Regierungsvorlage schildert noch einmal die genaue Genese der Gesetze sowie die Ausgangssituation. Hier steht erstmals, dass die 72 Rückgaben nach dem 1. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz insgesamt 269 Gegenstände betroffen haben. Nach dem 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz sind 367 Anträge eingebracht worden. Weitere 22 Positionen (151 Gegenstände) konnten auf diese Weise an die Antragsteller herausgegeben werden. Ein Großteil der Anträge musste jedoch wegen Mehrfachbeanspruchung dem Gericht übergeben werden, die Verfahren dort haben sich sehr schwierig gestaltet, doch nun steht die gerichtliche Abwicklung vor ihrem Abschluss. Es ist vereinbart, dass der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Teile des Erlöses (12%) an andere Opferorganisationen weitergibt.