Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 432/1995
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP XIX, SNr. 40
Datum:01.06.1995
Protokoll im Original

S. 55ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit einer Novelle des OFG verhandelt. Abg. Harald Ofner (F) weist – wie seine Fraktionskollegen, etwa Abg. Jörg Haider (F), nach ihm – ausdrücklich auf die nach Kriegsende aus Osteuropa Vertriebenen hin, das Gesetz solle auf diese ausgeweitet werden. Er unterbreitet einen entsprechenden (letztlich aber abgelehnten) Abänderungsantrag, der die „direkten und indirekten Opfer des Nationalsozialismus“ (S. 58) nennt. Abg. Peter Kostelka (SPÖ) bedauert, dass in manchen Aspekten – etwa der Frage des Rechtsanspruches oder bei der Idee der Entschädigungspauschalsumme – mit den Betroffenen kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Abg. Johannes Voggenhuber (Grüne) spricht von seinem persönlichen Entsetzen und der Verantwortung der Erben. Abg. Andreas Khol (ÖVP) nennt den Fonds einen „Härteausgleich“ (S. 67). Abg. Volker Kier (L) begründet, warum seine Fraktion dem Gesetz die notwendige verfassungsmäßige Mehrheit verschafft. Abg. Karl Öllinger (Grüne) betont, dass die Republik mit den Tätern – anders als mit den Opfern – sehr sanft umgegangen sei. Es gibt verschiedene – letztlich aber durchwegs abgelehnte – Abänderungsanträge, etwa einen der Abg. Johannes Voggenhuber (Grüne) und Heide Schmidt (L) auf Einführung eines Pauschalbetrages, oder jenen von Abg. Voggenhuber, eingebrachten auf Einfügung des Präambel-Satzes „Eingedenk der Tatsache, daß auch Österreicher an den Untaten des Nationalsozialismus beteiligt waren und deshalb eine Mitverantwortung Österreichs für dieses Unrecht besteht, […]“ (S. 96). In der langen Debatte werden sonst viele grundsätzliche Bekenntnisse ausgetauscht. Der Gesetzesentwurf wird schließlich in namentlicher Abstimmung angenommen.