Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 24. Juli 1946, womit das Gesetz vom 10. Mai 1945, St.G.Bl. Nr. 10, abgeändert wird (4. Vermögensentziehungs-Erfassungsnovelle - 4. VEE-Nov.)


Datum:13.09.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 150/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass die Anmeldung von Vermögen im Sinne des Gesetzes über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften beim Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung (vgl. BGBl Nr. 56/1946) zu geschehen habe. Obwohl jenes Gesetz bereits Ende Mai 1945 die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen hat, wird erst mit diesem Gesetz die Behörde bestimmt, bei welcher die Anmeldung zu erfolgen hat.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: