Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird


Datum:07.07.2005
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 89/2005
Gesetz im Original

Das Gesetz gewährt Frauen, die vor dem 1.1.1951 ein Kind geboren haben, sofern sie österreichische Staatsbürgerinnen sind, eine einmalige Zahlung zur "Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich", wenn sie oder ihre Ehegatten eine Ausgleichszulage aus der gesetzlichen Sozialversicherung, eine einkommensabhängige Leistung nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947) oder dem Kriegsopferversorgungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 152/1957), eine Dauerleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach einem der Sozialhilfegesetze der Bundesländer oder ein vergleichbares Einkommen beziehen, d.h. wenn sie sozial bedürftig sind. Diese Gruppe von Frauen wird als "Trümmerfrauen" bezeichnet.

Parlamentarische Materialien: