Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Volksgericht beim Landesgericht für Strafsachen / Vg Vr-Strafakten

Der Bestand enthält Akten zu den vor dem VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) Wien durchgeführten Strafverfahren (Vg = Volksgericht, Vr = Verfahren).
Das Volksgericht Wien war für die sowjetische Besatzungszone, und damit für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland sowie Oberösterreich nördlich der Donau, zuständig. Zur gesetzlichen Grundlage der VolksgerichteDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) siehe StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945 (vgl. auch die Homepage der Forschungsstelle für Nachkriegsjustiz: http://www.nachkriegsjustiz.at/).
Für Fragen des Entzugs sind v.a. die Verfahren wegen "missbräuchlicher Bereicherung" (= § 6 des KriegsverbrechergesetzesDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst., vgl. StGBl Nr. 32/1945) relevant. Hier findet man Verfahren wegen ArisierungenArisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form..
Zur Erschließung dieses Bestandes siehe auch den FindbehelfEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands. der FStNZentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz: Volksgerichtsakten.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00008902ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) Wien
Träger:Flachware/Original
Umfang:268 Laufmeter
Zeitraum: 1945–1955
Ordnung:chronologisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Jahren und fortlaufender Vg Vr Zahl
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Knapp 250 der mehr als 30.000 Verfahrensakten im LGLandesgericht Wien wurden teilverfilmt und dann nach fortlaufenden Seitenzahlen geordnet. Für fehlende Seiten wurde ein Hinweis eingelegt (vgl. FStNZentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz). Die verfilmten Akten können angesehen werde, aus rechtlichen Gründen können allerdings keine Kopien gemacht werden. Diese müssen im WStLAWiener Stadt- und Landesarchiv angefertigt werden.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):