Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 6. Februar 1947 über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich im Eigentum der Republik Österreich befinden (Zweites Rückstellungsgesetz)


Datum:27.03.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 53/1947
Gesetz im Original

Das Gesetz – es ist das zweite von insgesamt sieben RückstellungsgesetzenEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). – regelt die RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) entzogener Vermögen im Sinne des Gesetzes über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften (vgl. StGBl Nr. 10/1945), die wegen VermögensverfallDer Vermögensverfall bildete einen Teil der Strafbestimmungen des Kriegsverbrechergesetzes. Wurde ein Angeklagter für schuldig befunden, so verfiel im Regelfall sein gesamtes Vermögen an die Republik Österreich. aufgrund des KriegsverbrechergesetzesDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst. (vgl. StGBl Nr. 32/1945) sowie des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) im Eigentum der Republik Österreich stehen. Wie beim Ersten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). (vgl. BGBl Nr. 156/1946) wird der Anspruch in einem Verwaltungsverfahren behandelt. Das Gesetz folgt dem Prinzip der NaturalrestitutionNaturalrestitution (in rem restitution) meint Rückstellung entzogenen Vermögens in natura.: Rückgestellt kann nur werden, was physisch vorhanden ist, und das Vermögen wird in dem Zustand, in dem es sich befindet, zurückgestellt. Das Gesetz schränkt den Anspruch von Erben auf eine Rückstellung auf die Eltern und Kinder des Verstorbenen sowie dessen Geschwister und deren Kinder ein. Sonstige gesetzliche Erben können nur dann einen Rückstellungsanspruch erheben, wenn sie mit dem Erblasser in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. dazu ausführlich Georg Graf: Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung. Eine juristische Analyse.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: